Das Feuerwehrmänner oft in außergewöhnlichen Gefahrensituationen Hilfe leisten ist für viele selbstverständlich. Diese Hilfe kann jedoch nur geleistet werden, wenn der Eigenschutz eines jeden Feuerwehrmannes entsprechend erhalten werden kann. Heute wichtiger denn je, ist die persönliche Schutzausrüstung. Jeder Feuerwehrmann ist in Eigenverantwortung dazu verpflichtet diese Ausrüstungsgegenstände im Einsatzfall anzulegen.
Die Grundausrüstung wird entsprechend der einzelnen Feuerwehrdienstvorschriften, je nach Einsatzlage, durch die Einsatzausrüstung ergänzt.
Bei Brandeinsätzen mit starker Rauchentwicklung ist zusätzlich zur persönlichen Schutzausrüstung Atemschutz zu tragen. Dieser besteht entweder aus einem Filtergerät oder einem Isoliergerät. Für den Atemschutz wird die persönliche Schutzausrüstung erweitert. Zusätzlich werden bei Brandeinsätzen mit sehr hohen Temperaturen Wärmeschutzhauben, -anzüge und –handschuhe getragen. Diese Wärmeschutzkleidung dient dazu, den vorgehenden Angriffstrupp vor Strahlungswärme zu schützen.
Bei Einsätzen mit Gefahrgut kann die persönliche Schutzausrüstung inklusive Atemschutz zusätzlich durch spezielle Chemikalien-Schutzanzüge (CSA) erweitert werden. Diese besonderen Schutzanzüge werden über den Atemschutzflaschen angezogen und bieten weitgehend Schutz vor Säuren, Laugen und allgemein giftigen bzw. hautresorptiven Stoffen. CSA stellen besondere Anforderungen an die Einsatzkräfte.
Bei technischen Hilfeleistungen kommen vermehrt schwere Geräte zum Einsatz. Vor allem der Umgang mit Motorsägen ist eine gefährliche Arbeit. Um den Einsatzkräften die mit Motorsägen arbeiten oder sich direkt in deren Reichweite aufhalten angemessenen Schutz zu verschaffen, muss die persönliche Schutzausrüstung erweitert werden. Zusätzlich muss der Feuerwehrmann spezielle Schnittschutzkleidung, Gehörschutz, ggf. Waldarbeiterhelm und Gesichtsschutz tragen.