Einsatzkräfte auf dem Weg ins Gerätehaus
Vielleicht ist es dem ein oder anderen Bürger schon mal passiert, dass plötzlich ein recht zügig fahrender PKW hinter im auftauchte. Dies kann zwei Gründe haben: Entweder ist es ein verrückter Raser oder ein Feuerwehrmann auf dem Weg ins Feuerwehrgerätehaus. Im zweiten Falle bitten wir Sie, dieses Fahrzeug so gut wie möglich vorbei zu lassen. Um auf sich aufmerksam zu machen, haben manche Einsatzkräfte die Warnblinkanlage an oder entsprechende Schilder („Feuerwehr im Einsatz) im Fahrzeug platziert. schilder_01 Diese Rücksichtnahme auf Einsatzkräfte kann helfen, wertvolle Sekunden im Einsatzfall zu gewinnen. Denn eines muss sich jeder vor Augen halten. Vielleicht benötigt man selber irgendwann die Feuerwehr und ist froh, wenn Einsatzkräfte möglichst schnell Hilfe leisten. Aus diesen Gründen wird diese Problematik immer wieder vom Gesetzgeber behandelt und es wurden auch schon Sonderrechte den Einsatzkräften in Privatfahrzeugen zugesprochen.
Blaulicht und Martinshorn – muss das immer sein?
Diese Frage stellen sich viele Bürger- und Bürgerinnen, wenn vor allem nachts die Feuerwehr wieder mit Martinshorn vorbeigefahren ist. Es gibt aber nur eine Antwort auf diese Frage: Ja, das Martinshorn muss auf einer Einsatzfahrt eingeschaltet sein. Die Fahrer der Einsatzfahrzeuge dürfen keine Rücksicht auf schlafende Bürger nehmen, wenn Menschen, Tiere oder Sachwerte in Gefahr sind.
Das Einschalten von Blaulicht und Martinshorn ist keine freiwillige Sache, sondern gesetzlich vorgeschrieben. Nur wenn Blaulicht UND Martinshorn eingeschaltet sind, darf die StVO übertreten werden (sofern keine Personen gefährdet sind). Aus Rücksicht auf die Bürger verzichten manche Fahrer nachts auf das Einschalten des Martinshornes. Damit gehen sie aber ganz bewusst ein erhöhtes Risiko ein. Wird bei einer Fahrt mit Blaulicht kein Martinshorn verwendet und es kommt zu einem Unfall, kann der Fahrer des Einsatzfahrzeuges auch bei Unverschulden in Haftung genommen werden.
Denken Sie mal darüber nach…
Während Sie von einem Martinshorn geweckt werden, wurden freiwillige Feuerwehrleute bereits Minuten vorher durch ihren Funkmeldeempfänger (Piepser) aus dem Schlaf gerissen. Sie können bequem im Bett liegenbleiben und weiterschlafen, die freiwilligen Feuerwehrleute hingegen wissen nicht, wann oder ob sie überhaupt wieder ins Bett können und müssen ebenfalls am nächsten Morgen wieder zur Arbeit. Weiterhin kann ein sich näherndes Martinshorn bei den Betroffenen eine positive psychische Wirkung auslösen, die nicht zu unterschätzen ist. Vielen Dank für Ihr Verständnis Ihre Feuerwehr Landscheid
Hier noch ein passender Text zu diesem Thema „Die Idioten“
Was tun bei Blaulicht und Martinshorn?
Immer wieder kommt es zu heiklen Situationen bei Einsatzfahrten mit Blaulicht und Martinshorn, da viele Verkehrsteilnehmer nicht wissen wie sie sich verhalten sollen. Viele Verkehrsteilnehmer geraten in Panik und reagieren falsch. Grundsätzlich ist bei allen Fahrten mit Blaulicht und Martinshorn höchste Eile geboten. Grundsätzlich ist im Paragraph 38 der StVO geregelt, wer diese Sondersignale einsetzen darf und wie sich andere Verkehrsteilnehmer verhalten sollen.
- Ruhe bewahren
- Halten Sie Ausschau nach Einsatzfahrzeugen und woher die Signale kommen
- Versuchen Sie abzuschätzen in welche Richtung sich die Einsatzfahrzeuge bewegen
- Wie viele Fahrzeuge sind es?
- Überlegen, wo und wie man am besten Platz verschaffen kann
- Leicht abbremsen und an den Fahrbahnrand fahren (Blinker setzen!)
- Wenn nicht genug Platz bleibt für ein großes Einsatzfahrzeug, ggf. weiterfahren bis zur nächsten Ausweichstelle
- Eine rote Ampel darf mit äußerster Vorsicht überfahren werden. Aber langsam in eine Kreuzung einfahren
- Auch auf der entgegenkommenden Spur sollten Fahrzeug an die Seite fahren
Bitte beachten: Immer den Blinker setzen, damit die Fahrer der Einsatzfahrzeuge wissen, in welche Richtung man Platz schaffen will. Immer auf andere Verkehrsteilnehmer (z.B. Radfahrer, Fußgänger, usw.) achten. Alle Manöver, die hier ausnahmsweise und sonst von der Straßenverkehrsordnung verboten sind, verlangen größte Vorsicht!
B-G-A Reaktionsschema
Damit man sich die Vorgehensweise leichter einprägen kann, wurde das sogenannte B-G-A Reaktionsschema entwickelt: B – Blinker betätigen G – Geschwindigkeit reduzieren A – Anhalten wenn nötig am Straßenrand Rettungsgassen bilden! Mehr Informationen zu diesem Thema erhalten Sie auf unserer Seite „Rettungsgasse für Einsatzfahrzeuge“