MITGLIED WERDEN

FEUERWEHR - Mehr als nur ein Hobby!

Werde aktives Mitglied in der Feuerwehr Landscheid!

Du hast Lust auf eine spannende und sinnvolle Aufgabe? – Wir freuen uns immer über neue Gesichter!

  • Werde Teil einer tollen Gemeinschaft
  • Werde Teil des Team #IMMERDA
  • Werde Teil deiner Freiwilligen Freuerwehr

Interessierte sind jederzeit herzlich eingeladen die Feuerwehr Landscheid zu unterstützen.

In unseren unten aufgeführten FAQs beantworten wir häufige Fragen. Weitere Fragen beantworten wir aber auch gerne in einem persönlichen Gespräch oder über unser Kontakformular. Weiterhin kannst du auch gerne unsere Wehrführung direkt ansprechen oder besuche uns einfach auf einer Übung (Termine werden auf der Startseite, unter Aktuelles oder im Amtsblatt unter „Feuerwehr“ bekanntgegeben).

… oder melde dich über unsere Facebook-Seite!

Häufig gestellte Fragen

  • Teamfähigkeit
  • Hilfsbereitschaft
  • Verantwortungsbewusstsein
  • Freude an Technik
  • körperliche und auch seelische Belastbarkeit sollten vorhanden sein

Aktives Mitglied in der Feuerwehr Landscheid kann jeder ab dem 18. Lebensjahr werden. (Jugendfeuerwehr ab dem 10. Lebensjahr). Eine körperliche Eignung vorrausgesetzt.

Die Mitgliedschaft in der Feuerwehr ist kostenlos. Es gibt keine Vergütung – die Mitarbeit ist ehrenamtlich. Je nach Funktion (z.B. Gerätewart oder Wehrführer) wird eine Aufwandsentschädigung gezahlt.

Ein Lehrgang zur Aufnahme in die Feuerwehr ist Pflicht. Die Truppmann-Ausbildung muss jedes Mitglied erfolgreich abgeschlossen haben. Weitere freiwillige Lehrgänge auf kommunaler Ebene sind Truppführer, Maschinist, Atemschutzgeräteträger, Funker, CSA-Träger). Des Weiteren hat jedes Mitglied die Möglichkeit weitere spezielle Lehrgänge an der Feuerwehr- und Katastrophenschutzschule Rheinland-Pfalz (http://lfks-rlp.de) in Koblenz zu besuchen. Zusätzlich besuchte Lehrgänge ermöglichen die Übernahme von Zusatzfunktionen und dienen als Grundlage für Beförderungen.

  • Teilnahme an Brandbekämpfungs- und Hilfeleistungseinsätzen
  • Teilnahmen an Übungen, Lehrgängen und sonstiger Ausbildung
  • Beachten der Ausbildungs- und Unfallverhütungsvorschriften (z. B. FwDV, UVV)
  • Befolgung von Weisungen Vorgesetzter
  • Gewissenhafter Umgang mit Ausrüstungsgegenständen und Geräten
  • Kameradschaftliches Verhalten
  • Ein und Austrittsrecht
  • Verdienstausfallerstattung
  • In besonderen Fällen Aufwandsentschädigung
  • Unentgeltliche Gestellung von Dienst- und Schutzkleidung
  • Versicherungsschutz
  • Aktives und passives Wahlrecht
  • Erstattung von Sach- und Vermögensschäden, die bei der Ausübung des Feuerwehrdienstes entstanden sind

Weit verbreitet ist die Zusammenfassung der Aufgaben mit den Schlagworten RETTEN, LÖSCHEN, BERGEN, SCHÜTZEN.
Das Aufgabenspektrum der Feuerwehren ist breit gefächert. Zu den Hauptaufgaben zählen:

  • Menschenrettung
  • Tierrettung
  • Brandbekämpfung
  • Technische Hilfeleistung (z.B. Verkehrsunfälle)
  • Umweltschutz
  • Katastrophenschutz
  • Vorbeugender Brandschutz (z.B. Brandsicherheitswachen bei Veranstaltungen)
  • Brandschutzerziehung und Brandschutzaufklärung
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