RETTUNGSGASSE

Jede Sekunde zählt!

Was ist eine Rettungsgasse?

Als Rettungsgasse bezeichnet man die Fahrspur zwischen einzelnen Fahrstreifen auf mehrspurigen Fahrbahnen und darf ausschließlich von Einsatzfahrzeugen befahren werden. Die Rettungsgasse dient dazu, Einsatzfahrzeugen ein schnelleres Vorwärtskommen zu ermöglichen. Die Rettungsgasse muss vorausschauend, schon bei stockendem Verkehr gebildet werden. Sie muss immer freigehalten werden, auch wenn noch keine Einsatzfahrzeuge zu sehen oder hören sind. Wer eine Rettungsgasse nich vorschriftsmäßig bildet, begeht eine Ordnungswidrigkeit (§49 Abs. 1 Nr. 11 StVO) und muss mit einer Geldbuße rechnen. In Deutschland ist die Rettungsgasse in §11 Abs. 2 StVO geregelt: „Stockt der Verkehr auf Autobahnen und Außerortsstraßen mit mindestens zwei Fahrstreifen für eine Richtung, so müssen Fahrzeuge für die Durchfahrt von Polizei- und Hilfsfahrzeugen in der Mitte der Richtungsfahrbahn, bei Fahrbahnen mit drei Fahrstreifen für eine Richtung zwischen dem linken und dem mittleren Fahrstreifen, eine freie Gasse bilden“ .

Wie wird eine Rettungsgasse gebildet?

  • Geschwindigkeit verringern
  • Fahrzeug parallel zur Fahrtrichtung ausrichten
  • ausreichen Abstand zum Vordermann halten
  • bei einspurigen Fahrbahnen: Immer an den rechten Fahrbahnrand fahren
  • bei zweisprurigen Fahrbahnen: Fahrzeuge auf der linken Spur fahren an den linken Fahrbanrand, Fahrzeuge auf der rechten Spur fahren an den rechten Rand
  • bei dreispurigen Fahrbahnen: Fahrzeuge auf der linken Spur fahren an den linken Fahrbahnrand, Fahrzeuge auf der mittleren und rechten Spur fahren an den rechten Fahrbahnrand

Wichtig: Der Seitenstreifen ist kein Ersatz für die Rettungsgasse!

Quelle ASFNIAG
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